Maklerprovision 2020: Das ändert sich im neuen Jahr
Im Sommer oder Herbst 2020 wird es so weit sein: Das neue "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" tritt in Kraft. Was Sie als Käufer, Verkäufer oder Makler nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erwartet, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Neuaufteilung der Maklerkosten in 2020: Käufer zahlt maximal 50%
Der Gesetzentwurf vom 18. Dezember 2019 zielt darauf ab, bundesweit eine einheitliche Regelung über die Maklerprovision zu schaffen: "Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden; jedoch soll diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein."
Was heißt das im Klartext? Die Maklerkosten, welche vom Verkäufer verursacht werden, dürfen nicht mehr komplett auf den Käufer fallen. Somit wird die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien erhöht.
In welchen Fällen gilt die Aufteilung der Maklerkosten nicht?
Die Neuregelung über die Kostenaufteilung betrifft nur das Eigenheim, also selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser. Gewerbeimmobilien und Anlageimmobilien tangiert das neue Gesetz nicht.
Weitere Neuerungen im Jahr 2020
Bisher durften Maklerverträge für Wohnimmobilien mündlich abgeschlossen werden. Im Jahr 2020 wird sich das ebenfalls ändern: Maklerverträge kommen dann nur noch in Textform zustande, zum Beispiel per E-Mail.
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Quellen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-maklerkosten-673082
https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/